ASDÖ – Verkaufsbedingungen
Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 8 Tagen ab Rechnungsdatum netto. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden für die Zeit vom Fälligkeitstage bis zum Tage des Zahlungseinganges die üblichen Zinsen und Kosten berechnet. Dadurch sind alle anderen eventuell auf Ihrer Bestellung angeführten Zahlungsbedingungen, wenn nicht ausdrücklich von uns bestätigt, für uns nicht bindend. Sollte nicht Fristgerecht bezahlt werden ergeht "keine" Benachrichtigung / Mahnung an den Käufer.
Lieferbedingungen
Unsere Angebote sind stets unverbindlich, sofern nicht besondere Abmachungen getroffen worden sind. Die Berechnung erfolgt in Euro zu den am Eingangstage der Bestellung gültigen Preisen, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
Die von uns angegebenen Preise verstehen sich, wenn nicht anders vermerkt, für 1 Reparatur/Stück, ab unserer Reparaturwerkstätte. Versandverpackung und Versandspesen werden gesondert in Rechnung gestellt.
Die von uns angegebenen Lieferzeiten sind nur als annähernd zu betrachten. Lieferungsmöglichkeit bleibt in allen Fällen vorbehalten. Verzugsstrafen oder sonstige Schadenersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung sind ausgeschlossen. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, unsere Lieferungsverbindlichkeiten ganz oder teilweise aufzuheben. Betriebsstörungen, einerlei ob sie durch ungenügende Zufuhr von Brennstoffen, Rohstoffmangel, Strommangel, Maschinenbruch, Arbeitseinstellung, verspätete oder ungenügende Wagenbeistellung, Sperrung von Eisenbahnlinien oder aus anderen Ursachen entstanden sind, entbinden uns von den etwa übernommenen Verpflichtungen für bestimmte Lieferzeiten.
Erfüllungsort für die Zahlung ist der Firmensitz bzw. der Ort der getätigten Vor-Ort-Reparatur bzw. Nachbau. Die hiesigen örtlichen Gerichte gelten in allen Fällen als vereinbarter Gerichtsstand. Wir können jedoch nach unserer Wahl auch am ordentlichen Gerichtsstand des Käufers klagen. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, für Lieferung noch nicht abgenommener Ware Sicherstellung für die Zahlung zu verlangen oder vom Geschäft zurückzutreten, selbst dann, wenn es nicht oder nur zum Teil abgewickelt sein sollte.
Die gelieferte Ware bleibt bis zum Eingang der baren Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Der Käufer ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen.
Mängelrügen müssen binnen 2 Wochen nach Empfang der Ware schriftlich zu unserer Kenntnis gebracht werden. Beanstandungen können grundsätzlich nicht anerkannt werden, wenn die Ware durch Nacharbeiten oder sonstige Behandlungen bzw. äußere Einflüsse, gleich welcher Art immer, verändert oder angegriffen wurden. Bei begründeten Beanstandungen behalten wir uns vor, die reklamierten Teile nachzuarbeiten, oder kostenlosen Ersatz zu liefern. Wir lehnen aber alle Ansprüche auf Ersatz von irgendwelchen Kosten, für ohne unsere Zustimmung vom Käufer vorgenommenen Nacharbeiten, sowie alle Schadenersatzansprüche für Arbeitslöhne, Versandkosten, Verzugsstrafen usw. ausdrücklich ab. Mit Recht bemängelte Ware ist uns frachtfrei zurückzusenden. Für alle nicht von uns erzeugten / reparierten Teile gelten die uns vom betreffenden Unterlieferanten zugestandenen Gewährleistungen.
Wir sind berechtigt, Vorschriften, die unseren Bestimmungen zuwiderlaufen, als nicht gegeben zu betrachten. Mündlich getroffene Abänderung dieser Verkaufsbedingungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung, um für uns bindend zu sein.
Elektronische Reparaturen
Elektronische Reparaturen sind stets von einer Reklamation ausgeschlossen, sofern nicht besondere Abmachungen getroffen worden sind. Es werden auch keine Garantien übernommen wie lange die Funkfernbedienung oder Wegfahrsperre nach der Reparatur funktioniert.
Garantiert wird hingegen, dass die Fernbedienung oder Wegfahrsperre vor dem verlassen unserer Reparaturwerkstatt, mit dem uns zur Verfügung stehenden technischen Einrichtungen geprüft werden, diese Überprüfung besagt nur, dass der Funkcontainer über alle Tasten ein Signal sendet.
Es ist technisch nicht möglich zu prüfen, ob die Funkfernbedienung den Schlüsselcode versendet.
Sollte die Fernbedienung nicht zu reparieren sein oder nicht erwartungsgemäß funktionieren, bekommen Sie ihren Schlüssel mit einem schriftlichen Kommentar zurück und der Reparaturversuch bleibt für Sie kostenlos.
Sollte die Fernbedienung oder Wegfahrsperre nach wenigen Tagen nicht mehr funktionieren ist es ausgeschlossen, dass Schadenersatz von ASDÖ verlangt werden kann.
Es ist bei elektronischen Bauteilen nicht vorhersehbar, wie lange eine elektronische Komponente funktioniert und ein Ausfall kann daher nicht ASDÖ angelastet werden.
Offene Rechnungen müssen auch in dem Fall bezahlt werden, wenn die Elektronik in wenigen Tagen nicht mehr funktioniert oder weitere reparable Teile kaputt werden, die aber zum Zeitpunkt der Reparatur funktioniert haben.
Auch Nachreparaturen, die nicht im Zusammenhang mit der ersten Reparatur stehen, werden in Rechnung gestellt und werden nur in Absprache durch eine Kulanz übernommen. In Streitfällen gilt der Gerichtsstandort am Firmensitz von ASDÖ als vereinbart.
Rückgaberecht
Das Rückgaberecht ist eine freiwillige Leistung von ASDÖ und bezieht sich nur auf KFZ-Schlüssel, die eigens für das KFZ des Kunden hergestellt wurden. Die Frist beginnt mit dem Kaufdatum und endet 14 Tage nach dem Kaufdatum.
Sollte der Kunde mit der Ware - sprich KFZ-Schlüssel - unzufrieden sein, kann der Kunde dies - ohne Angabe von Gründen - innerhalb der Frist direkt bei ASDÖ zurückgeben. Ein Versand seitens des Kunden wird nicht akzeptiert.
Die Ware - sprich KFZ-Schlüssel - darf nicht beschädigt sein oder erhebliche Mängel aufweisen und es muss die volle Funktionalität gegeben sein, eben so, wie der Auslieferungszustand war.
Es wird der volle Kaufpreis zurückerstattet und es besteht kein weiterer Kaufzwang.
Der Rechtsweg ist als ausgeschlossen vereinbart.
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